Lehrerkonferenz

Konferenz der Lehrkräfte (BbgSchuIG § 85)

Die Konferenz der Lehrkräfte ist eine für die Lehrkräfte einer Schule verpflichtende Veranstaltung, auf welcher alle wichtigen schulischen Angelegenheiten diskutiert und teilweise entschieden werden. Die Lehrkräfte der Schule erhalten hier die aktuellen Informationen oder bringen diese ein. Insbesondere entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte über Grundsätze für die:

  • Erziehungs- und Unterrichtsarbeit,
  • Stundenplangestaltung und Aufsichtspläne,
  • Einführung zugelassener Lernmittel,
  • Beobachtung und Bewertung der Lernentwicklung,
  • Koordinierung der Leistungsbewertung,
  • Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte der Schule.

Weiterhin entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte über Ordnungsmaßnahmen. Die Schulleiterin/der Schulleiter ist automatisch Vorsitzende/r der Konferenz. Sie/er, alle Lehrkräfte der Schule mit mehr als sechs Wochenstunden sowie das sonstige pädagogische Personal sind stimmberechtigte Mitglieder. Beratend wirken Lehrkräfte der Schule mit weniger als sechs Wochenstunden sowie je zwei Vertreterinnen/Vertreter der Elternkonferenz und der Konferenz der Schülerinnen und Schüler mit. Diese beratenden Mitglieder dürfen während der Konferenz zu keinem Zeitpunkt hinausgeschickt werden. Dienstrechtliche Angelegenheiten allgemeiner Art gehören auf die Tagesordnung der Konferenz der Lehrkräfte. Personaleinzelangelegenheiten sind nicht Gegenstand der Erörterung oben genannter Konferenz.

Quelle: https://schulaemter.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.460052.de