Bildungs- und Teilhabepaket
Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt werden.
Wer hat Anspruch? Kinder von Arbeitslosengeld II-Empfängern, von Wohngeld- sowie von Kinderzuschlagsberechtigten
Wofür können Zuschüsse gewährt werden? Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Mittagessen in der Schule/Kita, Sport- und Kulturangebote, Nachhilfeunterricht
Wo finde ich die konkreten Leistungen? → https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/leistungen-bildungspaket.html
Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landkreises Uckermark → https://www.uckermark.de/index.phtml?mNavID=1897.147&sNavID=1897.147&La=1