Liebe Eltern, Pflegeeltern und Erzieher,
➢ Die Aufhebung der Präsenzpflicht gilt weiter bis zum 19.01.2022 für:
- Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1 bis 5
- Förderschule Lernen
- Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt in der geistigen Entwicklung
➢ Für die Schüler*innen der Jahrgangsstufen 6 der Primarstufe – einschließlich Förderschule Lernen - gilt Präsenzpflicht.
Bitte beachten Sie:
- Die Erklärung ist schriftlich gegenüber der Schule abzugeben; einer Begründung bedarf es nicht.
- Die Erklärung ist mindestens für eine (Schul-)Woche abzugeben.
- Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Die Teams werden die Schüler*innen mit Lernaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
Das Schulleitungsteam der Waldhofschule