- In der dritten Kalenderwoche entscheidet das Ministerium unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens wie es nach dem 22.1.2021 weiter geht.
- Die Notbetreuung wird bis zum 29.1.2021 weitergeführt.
- Eine Ausnahme gilt für Schüler mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“. Hier entscheiden die Sorgeberechtigten darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Aufgrund der steigenden Coronafallzahlen verbindet das Ministerium dies mit einem Appell an die Sorgeberechtigten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu behalten. Teilen Sie Ihre Entscheidung dem Klassenleiter mit.
- Die Winterferien finden wie geplant vom 1.2.- 6.2.2021 statt.